Hypothek aufnehmen in Österreich – Tipps & Ratgeber

Hypothek aufnehmen in Österreich – Tipps & Ratgeber

Viele Menschen beschäftigen in Österreich das Thema rund um Finanzen und Immobilien. Im Folgenden soll es um die Klärung der Hypothek gehen, in welchen Bereichen diese zur Anwendung kommen kann und wann sie genau benötigt wird.

Was versteht man unter einer Hypothek?

Ursprünglich leitet sich das Wort „Hypothek“ aus dem griechischen hypotheke ab und besitzt die Bedeutung „Unterpfand“. Im rechtssprachlichen wird hingegen das Wort des Grundpfandrechts angewendet. Besitzt man beispielsweise eine Immobilie, tritt man durch die Hypothek einen Teil der Rechte rund um das Objekt ab. Im Gegenzug erwartet man als Art der Gegenleistung Geld. Demzufolge wird in den meisten Fällen dann eine Hypothek aufgenommen, wenn ein Kredit finanziert werden muss.

Aufseiten der Banken ist diese Kreditform überaus beliebt. Hinzu kommt, dass sie gegenüber dem Kreditnehmer eine enorme Sicherheit bietet, sodass es zu günstigeren Konditionen kommt. Das Darlehen ist jedoch auch vom Objektwert abhängig. Je höher der Wert ist, desto lukrativer ist auch das am Ende hervorgehende Darlehen.

Nach Tilgung eines Darlehens

Viele Verbraucher rätseln oftmals, was nach einer Darlehenstilgung geschieht. Ein Thema, das eng mit einer Hypothek in Österreich verknüpft ist. Im Grunde gleicht die Prozedur einem gewöhnlichen Kredit, sodass der Kreditnehmer verpflichtet ist, die nun offenen Forderungen stückweise zu begleichen bzw. zu tilgen.

Gründe für die Aufnahme einer Hypothek

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, um eine Hypothek aufzunehmen. Zum Beispiel muss aufgrund einer Sanierung oder Renovierung eine Hypothek aufgenommen werden. Der Betrag wird erst einmal beglichen, während im Anschluss der Gläubiger befriedigt wird. Als entscheidender Faktor gilt, dass man am Ende erneut als alleiniger Eigentümer der Immobilie in Österreich eingetragen wird.

Wird bei einem österreichischen Kreditinstitut eine Hypothek aufgenommen, müssen alle Forderungen vollständig getilgt werden. Die löschfähige Quittung erhält man am Ende, sodass man erneut als Eigentümer auftreten kann.

Quelle & Tipps: https://www.interhyp.de/ratgeber/lexikon/hypothek.html

Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hypothekendarlehens

Erst einmal wird ein Ansprechpartner benötigt, dem man sich anvertrauen kann. Dieser sollte zugleich attraktive Zinsen und Konditionen bieten können. Demnach empfiehlt es sich unterschiedliche Meinungen einzuholen, sodass ein Vergleich gezogen und das Beste für sich herausgesucht werden kann. Die Attraktivität dieser Konditionen ist jedoch auch von der Höhe der eigenen Bonität abhängig. Aus diesem Grund ist es essenziell den Marktwert der ausgewählten Immobilie von einem Fachmann schätzen zu lassen, sodass man Auskunft erhält, wie viel die Immobilie überhaupt wert ist.

Für das im Bankinstitut geführte Beratungsgespräch werden folgende Papiere benötigt:

  • aktuelle Grundbuchauszug
  • Kopie des Ausweises
  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis

Abhängig vom Verwendungszweck und der Höhe des Hypothekendarlehens müssen weitere Angaben getätigt werden. Die entsprechenden Anfragen sollten bestenfalls anonym erfolgen. Jede Anfrage im Infosystem der Banken wird abgespeichert, sodass sie in ganz Österreich abgerufen werden kann.

Kostenfaktor beim Hypothekendarlehen

Für eine Tilgungshypothek werden am Anfang des Vertrages sowohl die jährliche Tilgungsrate als auch der jährliche Zinssatz vereinbart. Die Hypothekenzinsen gestalten sich dabei niedriger als Zinsen eines gewöhnlichen Ratenkredits. Dies liegt daran, dass der Kredit Bereichs mit der Immobilie abgesichert wurde. Im Unterschied zu einem Bauspardarlehen können im Falle eines Hypothekendarlehens weitere außerordentliche Kosten anfallen.

Der Kostenfaktor kann sich aus folgenden Aspekten zusammensetzen:

  • „Abgeld“ d.h. Disagio: Der Eigentümer der Immobilie erhält nach Abzug weniger Geld, als wiederum im Rahmen des Grundbuches vereinbart wurde.
  • Zinsen: Die Zinsen sind umso höher, je geringer das vereinbarte Abgeld ist.
  • Bereitstellungszinsen: Berechnung für bereitgestellte, noch nicht ausgezahlte Darlehen.
  • Bearbeitungsgebühren vonseiten des Bankinstituts

Als weiterer Kostenfaktor können das Gutachten der Immobilie, die notarielle Beglaubigung sowie Beurkundung des Vertrags der Hypothek als auch die Eintragung im Grundbuch anfallen.

Vorteile bei einem Hypothekarkredit

Bei einem Hypothekarkredit fallen aufgrund der grundbücherlichen Sicherung niedrigere Zinsen an. Darüber hinaus ist eine feste oder variable Verzinsung möglich. In der Regel können außerdem vorzeitige Sonderzahlungen vorgenommen werden.

  • niedrige Zinsen
  • feste oder variable Verzinsung
  • vorzeitige Sonderzahlungen

Nachteile bei einem Hypothekarkredit

Einerseits können durch die Eintragung im Grundbuch zusätzliche Kosten anfallen. Zum anderen kann das ausgewählte Objekt nicht an Dritte weiterverkauft werden.

  • Zusatzkosten mit Grundbucheintragung
  • kein Weiterverkauf möglich

Trotz Hypothek Vermietung der Immobilie

Die Immobilie kann trotz einer Hypothek weiterhin vermietet werden. Über die Kreditlaufzeit ist die Immobilie an das Bankinstitut verpfändet. Dennoch können die Eigentümer frei entscheiden, wie das Objekt genutzt werden soll, ob für den Eigenbedarf oder zur Vermietung. Zu beachten ist allerdings, dass das Objekt nicht verkauft werden darf. Erst, wenn die Hypothek getilgt wurde, kann die Immobilie zum Verkauf ausgestellt werden.

Eventuelle Risiken

Das Hypothekendarlehen gehört zu den sichersten und beliebtesten Arten, um eine Immobilie zu finanzieren. Um dennoch nachts in Ruhe zu Bett zu gehen, sollten folgende Aspekte im Auge behalten werden:

  • Der Anteil des Eigenkapitals sollte zwischen 20 und 30 Prozent liegen. Demzufolge sollte der Hypothekarkredit nicht höher als 70 Prozent sein. Damit kann garantiert werden, dass die Hypothek im Falle eines Wertverlustes weiterhin bedient wird.
  • lange Zinsbindung = Abschluss des Vertrages in Niedrigzinsphase
  • Die Tilgungsleistung sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt sein, sodass die Eigenheimfinanzierung keine 30 oder sogar 40 Jahre andauert. Im Idealfall sollte die Immobilie abbezahlt sein, wenn die Immobilieneigentümer dem Ruhestand entgegentreten.
  • Berücksichtigung der Nebenkosten (z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten etc.).