Die neue EU-Reifenkennzeichnung 2021 kurz erklärt

Die neue EU-Reifenkennzeichnung 2021 kurz erklärt

Energielabels an Waschmaschinen und anderen Elektrogeräten sind seit Langem ein gewohntes Bild in den Läden. In Österreich existieren seit einiger Zeit Labels für die Eigenschaften von Reifen, die im Mai 2021 einer Novelle unterzogen wurden.

Was hat sich beim Reifen-Label geändert?

Einer Auskunft des PR-Managers von Autoreifen-Billiger.com hat sich am Label für Österreichs Reifen nichts Grundlegendes geändert. Also Positiv bewertet der Fachmann, dass die neue Verordnung mehr Beachtung darauf verwendet, dass die Anbringung deutlicher zu sein hat, sowohl im Online-als auch im Fachhandel. Kunden dürften sich auch darüber freuen, dass nun auch die voraussichtliche Laufleistung des Pneus auf dem Label zu finden sein soll, was bei entsprechender Beachtung sowohl die Umwelt wie auch den Geldbeutel schont.

Eine bessere Vergleichbarkeit wird auch durch die Pflicht erzielt, dass nun sämtliche Reifen europaweit in der „EPREL-Datenbank“ zu registrieren sind. Per QR-Code erhalten Sie direkt Zugang auf den öffentlichen Bereich der Datenbank.
Leider ist nicht alles gut, was neu ist. In Fachkreisen ist man nicht sehr erbaut über die Tatsache, dass wenig neue Zusatzinformationen der Reifeneigenschaften in das Label integriert wurden. Neu ist beispielsweise die Angabe über die Schneetauglichkeit, die aber abgesehen davon auch schon anhand der Schneeflocke auf der Karkasse selbst erkennbar gewesen wäre.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Gültig ist die neue Kennzeichnungspflicht jedoch nur für alle Neureifen der Kategorien C1 (PKW), C2 (leichte Nutzfahrzeuge) und C3 (schwere Nutzfahrzeuge). Der Einbezug für rundumerneuerte Reifen ist noch nicht umgesetzt, befindet sich allerdings in der Planungsphase.

Ausnahmen von der Kennzeichnung stellen derzeit Reifen dar, die ausschließlich zur Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die vor dem 01.10.1990 zugelassen wurden (Oldtimer). Des Weiteren müssen professionelle Off-Road-Reifen sowie Rennreifen oder Notreifen des Typs T nicht gelabelt werden. Darüber hinaus sind sogenannte „Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion (z. B. Spikereifen) von der neuen Verordnung nicht betroffen. Ebenso befreit sind Reifen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h und Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser unter 254 Millimeter oder über 635 Millimeter.

Die neuen Infos im Einzelnen

Im Vergleich der alten und neuen Labels fällt primär bereits genannter QR-Code in der rechten oberen Ecke auf. Direkt darunter befindet sich nun der Herstellername bzw. die Marke des Lieferanten und die Reifentypkennung (Artikel-Nummer). In der zweiten Zeile befindet sich nun die Reifengröße, der Lasten- und Geschwindigkeitsindex, wie Sie bislang es von der Prägung auf dem Pneu gewohnt sind.

Neu hinzukommen ebenfalls die beiden Piktogramme für die Schnee- und Eisgriffigkeit. Die vorher an dieser Stelle aufgedruckten Geräuschemissionsangabe ist etwas verkleinert an den linken Rand gerutscht und wird zusätzlich mit den Buchstaben A, B oder C klassifiziert. Nahezu unverändert sind die beiden Skalen über die Kraftstoffeffizienz und Nässegriffigkeit, die lediglich ein bisschen moderner gestaltet wurden.

Übrigens, wer schon immer wissen wollte, wofür die Bezeichnung 3PMSF beim Schneeflockensymbol steht, das bedeutet: 3 Peak Mountain Snow Flake – also 3 Gipfel Berg Schnee Flocke und soll lediglich das Piktogramm beschreiben. Wie uns Alpenländern bekannt sein dürfte, ist es im Gegensatz zu M+S-Reifen eine eindeutige Zulassung für Schneereifen.

Rechte und Pflichten

Die anfängliche Übergangsfrist, in der noch Reifen mit altem Label in den Verkauf gebracht werden durften, ist zu Jahresbeginn abgelaufen. Entweder muss jeder an der Verkaufsstelle befindliche Reifen gelabelt sein, oder Sie müssen Ihren Kund*innen und Interessent*innen vor Verkauf die Kennzeichnung sowie das Produktdatenblatt vorzeigen.

Sämtliche Werbemittel, die sich auf einen bestimmten Pneu beziehen, müssen ebenfalls die neue Kennzeichnung enthalten. Das gilt sowohl für virtuelle wie auch physische Werbemedien. Sofern die Kampagne mit einem Verkaufspreis versehen ist, hat sich das Reifen-Label in unmittelbarer Nähe zum Preis zu befinden. Gleiches gilt auch bei Online-Shops und anderen Arten des Fernabsatzes.

Die zuständigen Behörden halten es sich nach wie vor frei, einzelne Stichkontrollen durchzuführen. Bei Nichtbeachtung der neuen EU-Verordnung werden Ihnen mindestens die Kosten für die Dokumenten- und Produktprüfung zuzüglich eines Bußgeldes in Rechnung gestellt.

Was bringt´s im Endeffekt?

Der EPREL-Datenbank zufolge ist das Ziel der Kennzeichnung eine Erhöhung der Sicherheit. Inbegriffen soll eine Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz im Straßenverkehr sein, indem kraftstoffeffiziente und geräuscharme Reifen deutlicher ausgewiesen werden.

Im Endeffekt liegt es am Verbraucher selbst und der Preis der Reifen wird eine nicht zu verachtende Rolle in den Kaufentscheidungen sein. Bei defensiver, vorausschauender Fahrweise lässt sich auch mit Reifen der Klasse B einigermaßen umweltfreundlich fahren und die niedrigste Geräuschemission wird beim Kavalierstart mit 350 PS schnell mal überhört.
Bleiben Sie vernünftig, achten Sie auf Ihre Mitmenschen, andere Verkehrsteilnehmer und vor allem auf Kinder. Vielen Dank.